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   VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 4 S 1674/87   

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VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 4 S 1674/87 (https://dejure.org/1987,6222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 (https://dejure.org/1987,6222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 1987 - 4 S 1674/87 (https://dejure.org/1987,6222)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Denn die angefochtene Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, der nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322 und Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl 1988, 358; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762 = DÖD 2002, 175; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten), wird bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen und nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die mit der Beschwerde dargelegten Gründe beschränkten summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben.

    Für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, wie sie der Antragstellerin gegenüber getroffen worden ist, gelten allerdings wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in die private persönliche Sphäre strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung (vgl. den Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 14.09.2004 - 2 K 651/04

    Die Aufforderung an einen Beamten, sich zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob eine Weisung aufgrund von § 53 Abs. 1 S. 3 LBG, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, Verwaltungsaktqualität besitzt (bejahend: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl. 1988, S. 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, S. 1194; Battis, BBG, 2. Aufl., 1997, § 42, Rn. 7; Fürst, in: GKÖD, K § 42, Rn. 23; verneinend: BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13/00 -, BVerwGE 111, S. 246; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, § 42, Rn. 10b; offengelassen von: BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4/78, Buchholz 232 § 42, Nr. 14.).

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ging bei der vergleichbaren Anordnung einer psychomentalen Untersuchung von deren Verwaltungsaktqualität aus (s. Beschluss vom 09.09.1987, a.a.O); ebenso hat die Kammer im Urteil vom 21.08.2003 - 2 K 1812/03 - die Aufforderung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, im Hinblick u.a. auf die Grundrechtsrelevanz dieser Anordnung, als Verwaltungsakt angesehen.

    Eine derartige ärztliche Untersuchung, die nicht nur auf eine körperliche Untersuchung beschränkt ist, sondern vielmehr in der Hauptsache die Offenbarung höchst persönlicher Angelegenheiten erfordert, greift so tief in die private persönliche Sphäre der Antragstellerin ein, dass diese Art der Feststellung der Dienstfähigkeit auch mit Hilfe ärztlicher Sachverständiger enge Grenzen gesetzt sind (s. insoweit auch VGH Bad.-Württ., B. v. 09.09.1987, a.a.O).

  • VG Freiburg, 25.09.2012 - 3 K 1305/11

    Kein Zurückbehaltungsrecht der Waffenbehörde

    Sie führt dadurch zur verbindlichen Regelung der materiell rechtlichen Situation des Klägers (Herausgabe der Waffen erst nach Vorlage eines positiven Gutachtens) und ist auch deshalb anfechtbar, ohne dass es darauf ankommt, ob sie mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl. 1988, 358 und Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 17. Aufl., 2011, RN 8 zu § 44a).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10458/14

    Anordnung der Nachprüfung der beamtenrechtlichen Dienstfähigkeit

    Soweit ersichtlich, wird auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchweg die Auffassung vertreten, die Pflicht eines Beamten, sich wegen des Verdachts auf eine konstitutionell bedingte Leistungsschwäche, deren Ursache der Dienstherr im psychomentalen Bereich vermutet, einer Untersuchung durch einen Psychiater und/oder Neurologen zu unterziehen, sei mit disziplinarrechtlichen Mitteln und damit im weiteren Sinne zwangsweise durchsetzbar (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. September 1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl. 1988, 358; OVG Nds, Beschluss vom 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, 1194; SaarlOVG, Beschluss vom 18. September 2012, - 1 B 225/12 -, NVwZ-RR 2013, 477; OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, NVwZ-RR 2013, 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Die Frage der Rechtsnatur einer gegenüber einem Beamten oder Ruhestandsbeamten ergehenden Untersuchungsanordnung und die Bedeutung von § 44a VwGO in diesem Zusammenhang wird seit langem in der Rechtsprechung erörtert (vgl. bereits den Senatsbeschluss vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 - Ls. bei Juris sowie aus der älteren Rechtsprechung OVG Nds., Beschluss vom 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, Juris Rn. und Hess. VGH, Urteil vom 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, Juris Rn. 34 ff.).
  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

    1982, 68, jeweils zu § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10.6.1974, ZBR 1974, 362 = NJW 1975, 405 zu § 45 Abs. 1 LBG; Urteil vom 13. Januar 1982, DÖD 1983, 91 zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. September 1987, DVBl. 1988, 358 zu § 74 LBG).

    Persönlichkeitsrechte des Betroffenen können auch verletzt sein, wenn ihm lediglich Mitwirkungspflichten abverlangt werden; so z. B. dann, wenn er aufgefordert wird, sich psychiatrisch begutachten zu lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9. September 1987, DVBl. 1988, 358, 359), nicht aber bereits dann, wenn ihm die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens betreffend die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgegeben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1969, BVerwGE 34, 248 = NJW 1970, 1989).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 19 B 991/06

    Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Verfahrenshandlungen im Verfahren auf

    zum weiten Begriff der vollstreckbaren Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44 a Satz 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 27.8.1992 - 6 B 33.92 -, a. a. O. ; Hess. VGH, Urteil vom 23.2.1994 - 1 UE 3980/88 -, NVwZ-RR 1995, 47 (48); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.9.1987 - 4 S 1614/87 -, DVBl 1988, 358 (359).
  • VGH Hessen, 08.03.1991 - 13 TH 2732/90

    Regelausweisung eines Ausländers bei Straffälligkeit

    Folgt man der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung, wonach das Beschwerdegericht von der zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bestehenden Sach- und Rechtslage auszugehen hat (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. September 1956 -- IV OVG B 64/56 -- OVGE 11, 336; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. September 1987 -- 4 S 16-4-87 --, DVBl. 1988, 358; Kopp, VwGO, 8. Auflage, Rdnr. 105 zu § 80 VwGO; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnr. 796; anderer Auffassung offenbar Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, Seite 575), ist die gegen den Antragsteller verfügte unbefristete Ausweisung, deren Sofortvollzug in einer den gesetzlichen Formerfordernissen (vgl. § 80 Abs. 3 VwGO) entsprechenden Weise begründet wurde, nunmehr an den Bestimmungen der §§ 45 ff. AuslG n.F. zu messen.
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